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Rechtsgebiete

IP-Recht für Startups: Marke, Design und Technologie früh absichern

Schutzrechte und Gründung aufeinander abstimmen – vor Veröffentlichung, Investorengesprächen und Markteintritt.

Name, Gestaltung und Technologie können zu den wichtigsten Werten eines Startups gehören. Ihre rechtliche Absicherung sollte früh in die Gründungsplanung einfließen. Welche Schritte zuerst erforderlich sind, hängt vom Geschäftsmodell, dem Entwicklungsstand und den geplanten Veröffentlichungen ab.

IVANOV.LAW prüft Schutzrechtsfragen und die Zuordnung der Rechte zwischen Gründern und Gesellschaft. Auf dieser Grundlage stimmen wir mit Ihnen ab, in welcher Reihenfolge Recherche, Anmeldung, Vertragsgestaltung und Gründung erfolgen sollten.

Vier Bereiche Ihrer Gründungsplanung

1. Marke anmelden

Der Name ist das erste Kapital eines Startups und das erste, was andere kopieren. Vor der Anmeldung recherchieren wir, ob ältere Marken, Firmennamen oder Domains im Weg stehen, und legen die Waren- und Dienstleistungsklassen so fest, dass die Marke zum Geschäftsmodell von morgen passt, nicht nur zu dem von heute. Dann melden wir an: beim DPMA für Deutschland, beim EUIPO als Unionsmarke für alle EU-Staaten, über die WIPO für weitere Länder. Die Marke gilt zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar. Wird sie angegriffen, vertreten wir Sie im Widerspruchs- und Löschungsverfahren.

2. Design anmelden

Produktformen, Verpackungen und grafische Gestaltungen können als Design geschützt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind insbesondere Neuheit und Eigenart.

Eine Veröffentlichung vor der Anmeldung kann den Schutz gefährden. Für bestimmte eigene Offenbarungen kann eine Neuheitsschonfrist gelten. Diese Schonfrist bedeutet jedoch nicht, dass jede frühere Veröffentlichung unschädlich ist. Vor einer Veröffentlichung sollte deshalb geklärt werden, in welchen Ländern und auf welcher Grundlage Schutz benötigt wird. Ein eingetragenes Design kann bei rechtzeitiger Verlängerung bis zu 25 Jahre geschützt sein.

3. Technologie prüfen

Bevor Geld in Entwicklung fließt, muss klar sein, was die Technologie rechtlich wert ist und ob sie fremde Rechte verletzt. Wir recherchieren den Stand der Technik und bewerten, ob eine Erfindung patentfähig ist oder ob ein Gebrauchsmuster als schneller, ungeprüfter Schutz genügt. Wir prüfen die Handlungsfreiheit: Welche Patente Dritter stehen dem Produkt im Weg, und wie lässt sich das Design der Technik so anpassen, dass sie es nicht tun. Bei Software prüfen wir, wie der Programmcode urheberrechtlich geschützt ist, ob eine technische Erfindung für den Patentschutz in Betracht kommt und wie vertrauliches Know-how gesichert werden kann. Und eine Regel vor allen anderen: Eine öffentliche Offenbarung vor der Patentanmeldung kann die Neuheit der Erfindung zerstören. Klären Sie deshalb vor einem Pitch, einer Messevorführung oder einer Veröffentlichung, ob zunächst eine Anmeldung erforderlich ist und welche Geheimhaltungsmaßnahmen greifen.

4. GmbH oder UG gründen

Wir begleiten die Gründung der GmbH oder UG und regeln die Zuordnung der Schutzrechte und Nutzungsrechte zwischen Gründern und Gesellschaft. Übertragbare Schutzrechte werden je nach Bedarf übertragen oder lizenziert; bei Software und anderen Werken sichern wir die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Dazu gestalten wir die IP- und Wettbewerbsklauseln im Gesellschaftsvertrag sowie die Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Freelancern, Agenturen und Entwicklern. Bei Mitarbeitererfindungen berücksichtigen wir das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Danach: Verträge und Geheimnisschutz

Was sich nicht anmelden lässt, schützen Geheimhaltung und Vertrag: Geschäftsgeheimnisse nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz brauchen angemessene Schutzmaßnahmen, sonst sind sie keine. Wir liefern Vertraulichkeitsvereinbarungen, Entwicklungs- und Lizenzverträge, SaaS- und Plattformbedingungen und die Dokumentation, die ein Startup bei Finanzierungsrunden und Verkauf vorlegen muss.

Was Gründer davon haben

  • Die Rechte sind klar zugeordnet: Die Gesellschaft verfügt über die für ihr Geschäftsmodell erforderlichen Schutzrechte und Nutzungsrechte.
  • Verletzungsrisiken früh erkennen: Relevante fremde Schutzrechte werden vor dem Marktstart recherchiert und rechtlich bewertet.
  • Vorbereitet für Investoren: Die IP-Unterlagen für eine Due Diligence werden vorbereitet, bevor ein Investor sie verlangt.
  • Eine Kanzlei für alle vier Schritte: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, LL.M. IP, Vertretung vor DPMA, EUIPO, WIPO und den Gerichten.

Sie stehen vor der Gründung oder haben schon gegründet und die Schutzrechte liegen noch bei den Gründern? Schildern Sie uns den Stand, wir sagen Ihnen in der Ersteinschätzung, welcher Schritt zuerst dran ist.

Schutzrechte und Gründung aufeinander abstimmen

Welche IP-Fragen müssen Sie vor dem nächsten Gründungsschritt klären?

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