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Rechtsgebiete

Schwerpunkt Patentrecht: Abmahnung, Klage, Patentverletzung, UPC. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Patentstreitigkeiten & Patentverletzung — Bundesweite Vertretung

Fachanwaltliche Verteidigung bei Patentangriffen und strategische Durchsetzung Ihrer Schutzrechte – vor deutschen Patentgerichten und dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).

Patentabmahnung erhalten? Sie sind nicht allein

Viele mittelständische Unternehmen werden plötzlich mit Patentverletzungsvorwürfen konfrontiert – oft ohne vorherige Warnung und mit existenzbedrohenden Forderungen. Typische Situationen, in denen Mandanten zu uns kommen:

  • Patentabmahnung: Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Patentverletzung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung mit hoher Vertragsstrafe unterschreiben
  • Einstweilige Verfügung: Ein Wettbewerber hat ohne Vorwarnung eine einstweilige Verfügung erwirkt – Ihre Produktion oder Ihr Vertrieb ist bedroht
  • Patentverletzungsklage: Sie wurden vor einer Patentstreitkammer oder dem UPC verklagt und müssen sich verteidigen
  • Hohe Schadensersatzforderungen: Bereits in der Abmahnung werden häufig fünfstellige Abmahnkosten sowie fünf- bis sechsstellige pauschale Lizenz-/Abschlagszahlungen gefordert
  • Unsicherheit bei Produktentwicklung: Sie wollen ein neues Produkt auf den Markt bringen und benötigen eine Einschätzung möglicher Patentverletzungsrisiken

Die Lösung: Erfahrene fachanwaltliche Vertretung, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt, schwache Patente strategisch angreift und wirtschaftlich tragbare Lösungen entwickelt.

Verteidigung gegen Patentangriffe – Unsere Strategie für Sie

  • Verteidigung bei Patentverletzungsvorwürfen: Fundierte Prüfung des Vorwurfs, Analyse der technischen und rechtlichen Situation und Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie – von der Abwehr unbegründeter Ansprüche über Nichtigkeitsklagen bis zur Verhandlungslösung
  • Angriff schwacher Patente: Viele Patente halten einer rechtlichen und technischen Prüfung nicht stand. Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht oder dem UPC schaffen Handlungsfreiheit für Ihr Unternehmen
  • Bundesweite Vertretung – auch vor dem UPC: Vertretung deutschlandweit vor allen Patentstreitkammern (u. a. Hamburg, Düsseldorf, Mannheim, München), vor den Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht und dem Einheitlichen Patentgericht (UPC)
  • Wirtschaftliches Vorgehen: Kosteneffiziente Strategien mit transparenter Budgetierung, die das Prozessrisiko minimieren und außergerichtliche Lösungen bevorzugen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind

Leistungen im Patentrecht

Patentverletzungsverfahren

Vertretung in Verletzungsklagen vor allen deutschen Patentstreitkammern (u.a. LG Hamburg, Düsseldorf, Mannheim, München), vor Oberlandesgerichten und dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) – sowohl als Kläger zur Durchsetzung Ihrer Rechte als auch als Beklagter zur Verteidigung.

Nichtigkeitsverfahren

Angriff schwacher Patente durch Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht – parallel zu laufenden Verletzungsverfahren oder präventiv zur Schaffung von Handlungsfreiheit. Bei Einheitspatenten können Nichtigkeitsklagen auch vor dem UPC erhoben werden – mit Wirkung in den vom jeweiligen Einheitspatent erfassten Staaten.

Freedom-to-Operate-Gutachten

Eine Freedom-to-Operate-Analyse untersucht relevante Patente und bewertet mögliche Verletzungsrisiken für das geplante Produkt in den vorgesehenen Absatzmärkten. Rechercheumfang, Bewertungsgrundlage und verbleibende Unsicherheiten werden im Gutachten erläutert.

Abmahnungen & Unterlassungserklärungen

Prüfung eingehender Abmahnungen, Bewertung des Verletzungsvorwurfs und strategische Reaktion – von der modifizierten Unterlassungserklärung über Zurückweisung bis zur vollständigen Abwehr unbegründeter Vorwürfe.

Lizenzverträge & Verhandlungen

Verhandlung und rechtssichere Gestaltung von Lizenzverträgen – bei Verletzungsvorwürfen, zur Nutzung fremder Technologien oder zur Monetarisierung eigener Patente. Einzel- und Kreuzlizenzverträge.

Strategische IP-Beratung

Entwicklung von Schutzrechtsstrategien für Ihr Unternehmen – welche Patente sind wirtschaftlich sinnvoll, wie minimieren Sie Verletzungsrisiken und welche Alternativen (z. B. Gebrauchsmuster, Know-how-Schutz) kommen infrage?

So verteidige ich Sie – von der Abmahnung bis zum Urteil

  1. Soforthilfe & Erstbewertung: Analyse der Abmahnung oder Klageschrift, rechtliche Einordnung und Erläuterung Ihrer kurzfristigen Handlungsoptionen. Bei laufenden Fristen umgehende Reaktion
  2. Technische & rechtliche Analyse: Prüfung der technischen Details, Vergleich mit den Patentansprüchen (Claim-Mapping) und Analyse der Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage
  3. Strategieentwicklung & Kostenplanung: Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie mit transparenter Einschätzung zu Kosten, Verfahrensverlauf und Risiken
  4. Außergerichtliche Verhandlung: Vergleichsverhandlungen, Lizenzvereinbarungen oder begründete Zurückweisung unberechtigter Vorwürfe
  5. Gerichtliche Vertretung: Bundesweite Vertretung vor allen zuständigen Patentstreitkammern, Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht sowie dem UPC

Häufig gestellte Fragen zu Patentstreitigkeiten

Ich habe eine Patentabmahnung erhalten – was muss ich jetzt tun?

Reagieren Sie nicht überstürzt und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Lassen Sie die Abmahnung umgehend von einem Fachanwalt prüfen – wir analysieren den technischen und rechtlichen Vorwurf, bewerten die Rechtslage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Wichtig: Achten Sie auf Fristen in der Abmahnung und reagieren Sie rechtzeitig, um eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

Was kostet eine Verteidigung in einem Patentverletzungsverfahren?

Patentstreitigkeiten können mit erheblichen Kosten verbunden sein – insbesondere bei höheren Streitwerten oder komplexen Verfahren. Wir klären Sie frühzeitig über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten auf und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die wirtschaftlich tragbar ist. Die konkreten Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung.

Kann ich ein Patent durch Nichtigkeitsklage angreifen?

Ja. Wenn ein Patent zu Unrecht erteilt wurde – etwa wegen fehlender Neuheit, mangelnder erfinderischer Tätigkeit oder unzureichender Offenbarung –, können Sie ein Nichtigkeitsverfahren einleiten. Für deutsche Patente ist das Bundespatentgericht zuständig. Bei europäischen Einheitspatenten kann eine Nichtigkeitsklage vor dem UPC erhoben werden. Eine Entscheidung des UPC zu einem Einheitspatent wirkt in den Staaten, die dieses Patent erfasst. Bei klassischen europäischen Patenten kommt es außerdem darauf an, ob das UPC zuständig ist und ob ein wirksamer Opt-out vorliegt.

Was ist ein Freedom-to-Operate-Gutachten?

Ein Freedom-to-Operate-Gutachten (FTO) prüft systematisch, ob Ihr Produkt oder Verfahren fremde Patente verletzt. Dies ist besonders wichtig vor Markteinführungen oder bei Produktentwicklungen. Das Gutachten identifiziert relevante Patente durch Recherche, analysiert Verletzungsrisiken durch Claim-Mapping und gibt Handlungsempfehlungen.

Ist das Einheitliche Patentgericht (UPC) für meinen Fall zuständig?

Das UPC ist seit dem 1. Juni 2023 zuständig für Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zu Einheitspatenten sowie für klassische europäische Patente, sofern deren Inhaber keinen wirksamen Opt-out erklärt haben. Wir prüfen für Sie, vor welchem Gericht Ihr Fall geführt werden kann oder muss – und vertreten Sie vor sämtlichen zuständigen Gerichten, einschließlich des UPC.

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