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Wettbewerbsrecht vom Fachanwalt

Rechtssichere Werbung, wirksame Abwehr unlauteren Wettbewerbs und strategische Durchsetzung Ihrer Marktposition

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Wettbewerbsrecht: Ihre rechtliche Absicherung im Markt

Die Herausforderung

Unternehmen stehen im Wettbewerb unter ständiger Beobachtung: Eine unzulässige Werbeaussage, irreführende Produktdarstellung oder unlautere Vertriebsmethode kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Schadensersatzforderungen führen. Gleichzeitig nutzen Wettbewerber unfaire Methoden, um sich Vorteile zu verschaffen – oft auf Ihre Kosten.

Die Lösung

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfe ich Ihre Werbemaßnahmen präventiv auf Rechtssicherheit, wehre ungerechtfertigte Abmahnungen ab und setze Ihre Ansprüche gegen unlauteren Wettbewerb konsequent durch. Durch strategische Beratung und schnelles Handeln sichern wir Ihre Marktposition rechtlich ab – bundesweit und zuverlässig.

Ihr Nutzen

Rechtssichere Werbegestaltung schützt Sie vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Durch wirksame Abwehr unlauterer Wettbewerbshandlungen wahren Sie Ihre Marktchancen. Professionelle rechtliche Begleitung gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihre Marketing- und Vertriebsaktivitäten – unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland.

Leistungsspektrum im Wettbewerbsrecht

LeistungsbereichUmfang
Präventive BeratungRechtliche Prüfung von Werbekampagnen, Produktbeschreibungen, Verkaufsförderungsmaßnahmen, AGBs und Widerrufsbelehrungen
Abwehr von AbmahnungenPrüfung der Berechtigung, Verhandlung mit Abmahnenden, Abwehr überhöhter Kostenforderungen, Verhinderung einstweiliger Verfügungen
Durchsetzung eigener AnsprücheAbmahnung unlauteren Wettbewerbs, Erwirkung einstweiliger Verfügungen, gerichtliche Hauptsacheverfahren, Schadensersatz und Auskunftsansprüche
Vergleichende WerbungRechtliche Gestaltung zulässiger Vergleichswerbung, Abwehr unzulässiger Vergleiche durch Wettbewerber
Irreführende WerbungPrüfung und Gestaltung von Werbeaussagen, Health Claims, Umweltwerbung, Preisangaben und Alleinstellungsmerkmalen
Unlautere GeschäftspraktikenBekämpfung aggressiver Verkaufsmethoden, Behinderungswettbewerb, Nachahmung und Rufausbeutung
E-Commerce & Online-HandelRechtskonforme Shop-Gestaltung, Marktplatz-Compliance (Amazon, eBay), Influencer-Marketing, Social Media Werbung
Gerichtliche VertretungBundesweite Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, Berufungs- und Revisionsverfahren

Ihr Weg zum rechtssicheren Wettbewerb

1

Erstberatung und Sachverhaltsanalyse

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation – ob präventive Beratung, Abmahnerhalt oder eigene Ansprüche. Ich verschaffe mir einen vollständigen Überblick über die rechtlichen und strategischen Aspekte. Die Erstberatung erfolgt flexibel per Telefon, Videocall oder vor Ort.

2

Rechtliche Bewertung und Strategieentwicklung

Ich prüfe die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie – von der Risikoabschätzung bis zur Durchsetzungsempfehlung.

3

Außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr

Je nach Konstellation erfolgt die Abmahnung des Wettbewerbers, die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen oder die Verhandlung einer einvernehmlichen Lösung. Schnelles Handeln ist im Wettbewerbsrecht oft entscheidend.

4

Einstweilige Verfügung bei Eilbedürftigkeit

Bei dringenden Fällen beantrage ich eine einstweilige Verfügung, um unlautere Wettbewerbshandlungen sofort zu unterbinden oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren – an jedem deutschen Gericht.

5

Gerichtliches Hauptsacheverfahren

Falls erforderlich, vertrete ich Sie im gerichtlichen Hauptsacheverfahren und setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung durch – bundesweit vor allen zuständigen Gerichten.

Das sagen Mandanten

„Eine herausragende Rechtsberatung und Vertretung! Ich wurde von der Kanzlei IVANOV.LAW, Rechtsanwalt Svetoslav Ivanov, vertreten, nachdem mein Modesalon eine Abmahnung wegen einer Marke erhalten hatte. Die professionelle und zielgerichtete Unterstützung hat mir sehr geholfen.“

– Unternehmerin, Modebranche

„Schnelle Reaktion, absolute Professionalität und vor allem – voller Erfolg! Ich kann die Kanzlei wärmstens empfehlen.“

– Geschäftsführerin

„Hervorragende Rechtsvertretung – Rettete mein Unternehmen. Ich war in die Enge getrieben – mein Unternehmen war praktisch am Ende. Die exzellente rechtliche Unterstützung hat mein Unternehmen gerettet.“

– Unternehmer

Ihr Fachanwalt für Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Svetoslav Ivanov, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit dem akademischen Titel Master of Laws (LL.M.) in Intellectual Property. Diese Spezialisierung umfasst neben Marken-, Design- und Patentrecht auch das Wettbewerbsrecht als Kernbereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Durch langjährige Erfahrung in spezialisierten Wirtschaftskanzleien verfügt die Kanzlei über fundierte Expertise in der bundesweiten Beratung und gerichtlichen Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Der Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen, lösungsorientierten Beratung, die sowohl präventiv als auch in der akuten Konfliktsituation greift.

Die Mandantenbetreuung erfolgt persönlich, individuell und mit dem Ziel, optimale rechtliche und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Dabei werden stets die geschäftlichen Interessen des Mandanten in den Vordergrund gestellt – unabhängig davon, ob Sie in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln oder Stuttgart ansässig sind.

Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsrecht

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und wie reagiere ich richtig?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Reagieren Sie nicht voreilig: Die Fristen sind oft sehr kurz gesetzt, aber nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Prüfen Sie zunächst die Berechtigung durch einen Fachanwalt, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen – diese bindet Sie dauerhaft und kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Eine modifizierte oder anwaltlich geprüfte Erklärung ist meist die bessere Lösung.

Welche Kosten kommen bei einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung auf mich zu?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem gewählten Verfahren. Bei einer Abwehr umfassen die Kosten die anwaltliche Beratung und Korrespondenz. Wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen, entstehen Kosten für Abmahnung oder einstweilige Verfügung, die Sie bei Erfolg vom Gegner erstattet bekommen. Im Erstberatungsgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten und des Kostenrisikos. Oft lassen sich Streitigkeiten außergerichtlich und damit kostengünstiger lösen.

Wie schnell muss ich bei einer Wettbewerbsverletzung handeln?

Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz: Wer zögert, verliert. Wettbewerbsverstöße müssen unverzüglich gerügt werden, da sonst eine Verwirkung oder Duldung eintreten kann. Bei einer einstweiligen Verfügung ist besondere Eile geboten – das Gericht prüft, ob Sie ohne schuldhaftes Zögern gehandelt haben. Idealerweise sollten Sie innerhalb weniger Tage nach Kenntniserlangung aktiv werden. Bei Erhalt einer Abmahnung bleiben Ihnen oft nur wenige Tage Reaktionszeit. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Fachanwalt, um keine Fristen zu versäumen.

Welche Werbeaussagen sind wettbewerbsrechtlich zulässig?

Grundsätzlich ist Werbung frei, solange sie nicht irreführend, aggressiv oder gegen die guten Sitten verstößt. Problematisch sind insbesondere: nicht nachweisbare Superlative („bestes Produkt“, „günstigste Preise“), irreführende Angaben zu Eigenschaften oder Verfügbarkeit, verschleierte Werbung, unzulässige Vergleiche mit Wettbewerbern, gesundheitsbezogene Angaben ohne Zulassung und Lockvogelangebote. Jede Werbeaussage muss wahr, nachweisbar und unmissverständlich sein. Eine präventive rechtliche Prüfung Ihrer Werbematerialien erspart Ihnen teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren.

Was ist eine einstweilige Verfügung und wann ist sie sinnvoll?

Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren, mit dem Sie unlautere Wettbewerbshandlungen schnell unterbinden können, ohne ein langwieriges Hauptsacheverfahren abwarten zu müssen. Sie ist sinnvoll bei dringenden Fällen, in denen Gefahr im Verzug besteht und jeder Tag zählt – etwa bei fortlaufenden irreführenden Werbekampagnen oder Produktpiraterie. Voraussetzung sind ein Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit) und ein Verfügungsanspruch (nachweisbare Rechtsverletzung). Das Gericht entscheidet oft ohne mündliche Verhandlung innerhalb weniger Tage. Eine einstweilige Verfügung ist ein scharfes Schwert, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung.

Kann ich auch gegen ausländische Wettbewerber vorgehen?

Ja, das deutsche Wettbewerbsrecht schützt auch gegen Verstöße ausländischer Anbieter, sofern sich die Werbung oder das Verhalten auf den deutschen Markt auswirkt. Dies gilt insbesondere für Online-Händler und internationale E-Commerce-Plattformen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind jedoch Besonderheiten im internationalen Privatrecht, der Zustellung und der Vollstreckung zu beachten. Oft ist eine koordinierte Vorgehensweise in mehreren Ländern erforderlich. Als Fachanwalt mit internationaler Ausrichtung kann ich auch grenzüberschreitende Fälle betreuen und mit ausländischen Kollegen kooperieren.

Wie kann ich mich präventiv gegen Abmahnungen schützen?

Die beste Strategie ist präventive Rechtsberatung: Lassen Sie Ihre Werbematerialien, Produktbeschreibungen, AGBs, Widerrufsbelehrungen und Shop-Systeme vorab rechtlich prüfen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Preisangaben, Verfügbarkeitshinweise, gesundheitsbezogene Aussagen und vergleichende Werbung. Schulen Sie Ihre Marketing- und Vertriebsmitarbeiter zu den Grundregeln des Wettbewerbsrechts. Beobachten Sie die Rechtsprechung und passen Sie Ihre Praktiken bei Bedarf an. Eine einmalige Investition in präventive Beratung ist deutlich günstiger als nachträgliche Abwehrkosten und Schadensersatzforderungen.

Was sind die häufigsten Fehler im E-Commerce und Online-Marketing?

Die häufigsten Abmahngründe im Online-Handel sind: fehlerhafte oder fehlende Impressumsangaben, unvollständige Widerrufsbelehrungen, intransparente Preisangaben (ohne Versandkosten oder Mehrwertsteuer), irreführende Verfügbarkeitsangaben („nur noch X Stück auf Lager“), unzulässige Bewertungsmanipulation, fehlende Kennzeichnung von Werbung bei Influencer-Marketing, Verstöße gegen Datenschutz-Grundverordnung und Cookie-Hinweise sowie nicht lizenzierte Produktbilder. Viele dieser Fehler lassen sich durch professionelle rechtliche Prüfung und Implementierung rechtskonformer Prozesse vermeiden.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb

Ob präventive Beratung, Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Durchsetzung eigener Ansprüche – als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen mit Expertise und strategischem Weitblick zur Seite.

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