
Digitale Fachanwaltskanzlei IVANOV.LAW | RA Ivanov, LL.M. (IP)
Gewerblicher Rechtsschutz bundesweit • Master of Laws • Online-Termine • Vertretung vor allen deutschen Gerichten
Rechtssichere Werbung, wirksame Abwehr unlauteren Wettbewerbs und strategische Durchsetzung Ihrer Marktposition
Jetzt Erstberatung vereinbarenUnternehmen stehen im Wettbewerb unter ständiger Beobachtung: Eine unzulässige Werbeaussage, irreführende Produktdarstellung oder unlautere Vertriebsmethode kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Schadensersatzforderungen führen. Gleichzeitig nutzen Wettbewerber unfaire Methoden, um sich Vorteile zu verschaffen – oft auf Ihre Kosten.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfe ich Ihre Werbemaßnahmen präventiv auf Rechtssicherheit, wehre ungerechtfertigte Abmahnungen ab und setze Ihre Ansprüche gegen unlauteren Wettbewerb konsequent durch. Durch strategische Beratung und schnelles Handeln sichern wir Ihre Marktposition rechtlich ab – bundesweit und zuverlässig.
Rechtssichere Werbegestaltung schützt Sie vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Durch wirksame Abwehr unlauterer Wettbewerbshandlungen wahren Sie Ihre Marktchancen. Professionelle rechtliche Begleitung gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihre Marketing- und Vertriebsaktivitäten – unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland.
| Leistungsbereich | Umfang |
|---|---|
| Präventive Beratung | Rechtliche Prüfung von Werbekampagnen, Produktbeschreibungen, Verkaufsförderungsmaßnahmen, AGBs und Widerrufsbelehrungen |
| Abwehr von Abmahnungen | Prüfung der Berechtigung, Verhandlung mit Abmahnenden, Abwehr überhöhter Kostenforderungen, Verhinderung einstweiliger Verfügungen |
| Durchsetzung eigener Ansprüche | Abmahnung unlauteren Wettbewerbs, Erwirkung einstweiliger Verfügungen, gerichtliche Hauptsacheverfahren, Schadensersatz und Auskunftsansprüche |
| Vergleichende Werbung | Rechtliche Gestaltung zulässiger Vergleichswerbung, Abwehr unzulässiger Vergleiche durch Wettbewerber |
| Irreführende Werbung | Prüfung und Gestaltung von Werbeaussagen, Health Claims, Umweltwerbung, Preisangaben und Alleinstellungsmerkmalen |
| Unlautere Geschäftspraktiken | Bekämpfung aggressiver Verkaufsmethoden, Behinderungswettbewerb, Nachahmung und Rufausbeutung |
| E-Commerce & Online-Handel | Rechtskonforme Shop-Gestaltung, Marktplatz-Compliance (Amazon, eBay), Influencer-Marketing, Social Media Werbung |
| Gerichtliche Vertretung | Bundesweite Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, Berufungs- und Revisionsverfahren |
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation – ob präventive Beratung, Abmahnerhalt oder eigene Ansprüche. Ich verschaffe mir einen vollständigen Überblick über die rechtlichen und strategischen Aspekte. Die Erstberatung erfolgt flexibel per Telefon, Videocall oder vor Ort.
Ich prüfe die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie – von der Risikoabschätzung bis zur Durchsetzungsempfehlung.
Je nach Konstellation erfolgt die Abmahnung des Wettbewerbers, die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen oder die Verhandlung einer einvernehmlichen Lösung. Schnelles Handeln ist im Wettbewerbsrecht oft entscheidend.
Bei dringenden Fällen beantrage ich eine einstweilige Verfügung, um unlautere Wettbewerbshandlungen sofort zu unterbinden oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren – an jedem deutschen Gericht.
Falls erforderlich, vertrete ich Sie im gerichtlichen Hauptsacheverfahren und setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung durch – bundesweit vor allen zuständigen Gerichten.
„Eine herausragende Rechtsberatung und Vertretung! Ich wurde von der Kanzlei IVANOV.LAW, Rechtsanwalt Svetoslav Ivanov, vertreten, nachdem mein Modesalon eine Abmahnung wegen einer Marke erhalten hatte. Die professionelle und zielgerichtete Unterstützung hat mir sehr geholfen.“
– Unternehmerin, Modebranche
„Schnelle Reaktion, absolute Professionalität und vor allem – voller Erfolg! Ich kann die Kanzlei wärmstens empfehlen.“
– Geschäftsführerin
„Hervorragende Rechtsvertretung – Rettete mein Unternehmen. Ich war in die Enge getrieben – mein Unternehmen war praktisch am Ende. Die exzellente rechtliche Unterstützung hat mein Unternehmen gerettet.“
– Unternehmer
Rechtsanwalt Svetoslav Ivanov, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit dem akademischen Titel Master of Laws (LL.M.) in Intellectual Property. Diese Spezialisierung umfasst neben Marken-, Design- und Patentrecht auch das Wettbewerbsrecht als Kernbereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Durch langjährige Erfahrung in spezialisierten Wirtschaftskanzleien verfügt die Kanzlei über fundierte Expertise in der bundesweiten Beratung und gerichtlichen Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Der Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen, lösungsorientierten Beratung, die sowohl präventiv als auch in der akuten Konfliktsituation greift.
Die Mandantenbetreuung erfolgt persönlich, individuell und mit dem Ziel, optimale rechtliche und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Dabei werden stets die geschäftlichen Interessen des Mandanten in den Vordergrund gestellt – unabhängig davon, ob Sie in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln oder Stuttgart ansässig sind.
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Reagieren Sie nicht voreilig: Die Fristen sind oft sehr kurz gesetzt, aber nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Prüfen Sie zunächst die Berechtigung durch einen Fachanwalt, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen – diese bindet Sie dauerhaft und kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Eine modifizierte oder anwaltlich geprüfte Erklärung ist meist die bessere Lösung.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem gewählten Verfahren. Bei einer Abwehr umfassen die Kosten die anwaltliche Beratung und Korrespondenz. Wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen, entstehen Kosten für Abmahnung oder einstweilige Verfügung, die Sie bei Erfolg vom Gegner erstattet bekommen. Im Erstberatungsgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten und des Kostenrisikos. Oft lassen sich Streitigkeiten außergerichtlich und damit kostengünstiger lösen.
Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz: Wer zögert, verliert. Wettbewerbsverstöße müssen unverzüglich gerügt werden, da sonst eine Verwirkung oder Duldung eintreten kann. Bei einer einstweiligen Verfügung ist besondere Eile geboten – das Gericht prüft, ob Sie ohne schuldhaftes Zögern gehandelt haben. Idealerweise sollten Sie innerhalb weniger Tage nach Kenntniserlangung aktiv werden. Bei Erhalt einer Abmahnung bleiben Ihnen oft nur wenige Tage Reaktionszeit. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Fachanwalt, um keine Fristen zu versäumen.
Grundsätzlich ist Werbung frei, solange sie nicht irreführend, aggressiv oder gegen die guten Sitten verstößt. Problematisch sind insbesondere: nicht nachweisbare Superlative („bestes Produkt“, „günstigste Preise“), irreführende Angaben zu Eigenschaften oder Verfügbarkeit, verschleierte Werbung, unzulässige Vergleiche mit Wettbewerbern, gesundheitsbezogene Angaben ohne Zulassung und Lockvogelangebote. Jede Werbeaussage muss wahr, nachweisbar und unmissverständlich sein. Eine präventive rechtliche Prüfung Ihrer Werbematerialien erspart Ihnen teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren.
Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren, mit dem Sie unlautere Wettbewerbshandlungen schnell unterbinden können, ohne ein langwieriges Hauptsacheverfahren abwarten zu müssen. Sie ist sinnvoll bei dringenden Fällen, in denen Gefahr im Verzug besteht und jeder Tag zählt – etwa bei fortlaufenden irreführenden Werbekampagnen oder Produktpiraterie. Voraussetzung sind ein Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit) und ein Verfügungsanspruch (nachweisbare Rechtsverletzung). Das Gericht entscheidet oft ohne mündliche Verhandlung innerhalb weniger Tage. Eine einstweilige Verfügung ist ein scharfes Schwert, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung.
Ja, das deutsche Wettbewerbsrecht schützt auch gegen Verstöße ausländischer Anbieter, sofern sich die Werbung oder das Verhalten auf den deutschen Markt auswirkt. Dies gilt insbesondere für Online-Händler und internationale E-Commerce-Plattformen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind jedoch Besonderheiten im internationalen Privatrecht, der Zustellung und der Vollstreckung zu beachten. Oft ist eine koordinierte Vorgehensweise in mehreren Ländern erforderlich. Als Fachanwalt mit internationaler Ausrichtung kann ich auch grenzüberschreitende Fälle betreuen und mit ausländischen Kollegen kooperieren.
Die beste Strategie ist präventive Rechtsberatung: Lassen Sie Ihre Werbematerialien, Produktbeschreibungen, AGBs, Widerrufsbelehrungen und Shop-Systeme vorab rechtlich prüfen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Preisangaben, Verfügbarkeitshinweise, gesundheitsbezogene Aussagen und vergleichende Werbung. Schulen Sie Ihre Marketing- und Vertriebsmitarbeiter zu den Grundregeln des Wettbewerbsrechts. Beobachten Sie die Rechtsprechung und passen Sie Ihre Praktiken bei Bedarf an. Eine einmalige Investition in präventive Beratung ist deutlich günstiger als nachträgliche Abwehrkosten und Schadensersatzforderungen.
Die häufigsten Abmahngründe im Online-Handel sind: fehlerhafte oder fehlende Impressumsangaben, unvollständige Widerrufsbelehrungen, intransparente Preisangaben (ohne Versandkosten oder Mehrwertsteuer), irreführende Verfügbarkeitsangaben („nur noch X Stück auf Lager“), unzulässige Bewertungsmanipulation, fehlende Kennzeichnung von Werbung bei Influencer-Marketing, Verstöße gegen Datenschutz-Grundverordnung und Cookie-Hinweise sowie nicht lizenzierte Produktbilder. Viele dieser Fehler lassen sich durch professionelle rechtliche Prüfung und Implementierung rechtskonformer Prozesse vermeiden.
Ob präventive Beratung, Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Durchsetzung eigener Ansprüche – als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen mit Expertise und strategischem Weitblick zur Seite.
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