Rechtsanwaltliche Beratung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – Bundesweite Vertretung | Tel: +49 89 32801134
Jetzt Erstberatung anfragen Kontaktseite anzeigenAls Unternehmer oder Online-Händler investieren Sie erhebliche Ressourcen in die Gestaltung Ihrer Produkte. Ob Möbel, Textilien, Verpackungen oder technische Geräte – das Design ist oft ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Doch was passiert, wenn Konkurrenten Ihre Produktgestaltung kopieren? Oder wenn Sie selbst eine Abmahnung wegen angeblicher Designrechtsverletzung erhalten?
Viele mittelständische Unternehmen und insbesondere Amazon-Seller, eBay-Händler und andere Online-Unternehmer sind mit folgenden Situationen konfrontiert:
Als auf das Designrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen bundesweit in allen Fragen des Designrechts. Von der strategischen Anmeldung über die Abwehr unberechtigter Abmahnungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte – Sie erhalten professionelle Unterstützung aus einer Hand.
Wir vertreten Sie vor deutschen Gerichten sowie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Beratung erfolgt flexibel per Videocall, Telefon oder vor Ort – ganz nach Ihren Bedürfnissen. Als digitale Kanzlei arbeiten wir papierlos und effizient, sodass Sie von überall in Deutschland von unserer Expertise profitieren können.
Hinweis: Bei Patentstreitigkeiten gibt es eine gesetzliche Konzentration bei spezialisierten Landgerichten (§ 143 PatG; Düsseldorf, Hamburg, Mannheim, München). Auch für Marken- und Designstreitigkeiten haben sich einige Gerichte durch ihre besondere Expertise profiliert. Wir nutzen diese Spezialisierung strategisch für eine effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte.
Umfassende Beratung und Vertretung für Unternehmen und Online-Händler
Beratung zur Schutzfähigkeit, strategische Anmeldung beim DPMA oder EUIPO, Auswahl des optimalen Schutzumfangs für Ihre Produktgestaltung
Abmahnungen bei Designrechtsverletzungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen, einstweilige Verfügungen und Klageverfahren bundesweit
Prüfung der Berechtigung von Designrechtsabmahnungen, Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche, Verhandlungen mit Abmahnenden
Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Designrechtsstreitigkeiten.
Recherche bestehender Designs vor Produkteinführung, Überwachung von Designregistern, Identifikation von Verletzungen Ihrer Designrechte
EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster, internationale Designanmeldungen, grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung gegen Nachahmungen im E-Commerce
Strukturierter Ablauf für effektive Designrechtsdurchsetzung
Analyse Ihrer Situation in einem ausführlichen Gespräch per Videocall. Sie schildern Ihr Anliegen und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine klare Strategie.
Detaillierte Prüfung der Designrechte, Schutzumfang, Verletzungshandlungen und Erfolgsaussichten. Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie für Ihr Unternehmen.
Formulierung qualifizierter Abmahnungen, Verhandlung von Unterlassungserklärungen und Schadensersatz, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen – mit dem Ziel einer schnellen und kosteneffizienten Lösung.
Falls erforderlich: Erwirkung einstweiliger Verfügungen, Führung von Hauptsacheverfahren vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit sowie Vertretung vor dem DPMA und EUIPO.
Überwachung der Unterlassungsverpflichtungen, strategische Beratung für zukünftige Designanmeldungen, Aufbau eines effektiven Schutzportfolios für Ihre Produkte.
Erfahrungen aus der Praxis
„Eine herausragende Rechtsberatung und Vertretung! Die professionelle und zielgerichtete Unterstützung hat mir sehr geholfen.“
„Schnelle Reaktion, absolute Professionalität und vor allem – voller Erfolg! Ich kann die Kanzlei wärmstens empfehlen.“
„Hervorragende Rechtsvertretung – Die exzellente rechtliche Unterstützung hat mein Unternehmen gerettet.“
Auszug aus Google-Bewertungen.
Rechtsanwalt Svetoslav Ivanov, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Master of Laws in Intellectual Property Law. Mit langjähriger Erfahrung im Designrecht betreut er Unternehmen vom Start-up bis zum etablierten Mittelständler.
Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit vor allen zuständigen Gerichten und Behörden – von München über Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln bis Stuttgart – sowie grenzüberschreitend in EU-Fällen.
Moderne, papierlose Arbeitsweise ermöglicht effiziente Zusammenarbeit per Videocall, E-Mail und digitalen Dokumenten. Sie sparen Zeit und profitieren von schnellen Reaktionszeiten – unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland.
Besondere Expertise für E-Commerce-Unternehmen, Amazon-Seller und Online-Händler. Verständnis für die besonderen Herausforderungen im digitalen Handel und schnelle, praxistaugliche Lösungen.
Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses, also das zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsbild. Es wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO registriert und gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht für bis zu 25 Jahre.
Im Gegensatz dazu schützt das Urheberrecht künstlerische Gestaltungen, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Urheberrecht entsteht automatisch ohne Registrierung. Beide Schutzrechte können parallel bestehen, wobei das Designrecht praktisch oft leichter durchsetzbar ist, da es auf einer Registereintragung beruht.
Ein Design muss zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen: Neuheit und Eigenart. Ein Design ist neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs von dem Gesamteindruck unterscheidet, den andere Designs beim informierten Benutzer hervorrufen.
Ausgeschlossen vom Designschutz sind technisch bedingte Gestaltungen, Muss-Merkmale für mechanische Verbindungen sowie sittenwidrige oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Gestaltungen. Die Beurteilung der Schutzfähigkeit sollte vor einer Anmeldung geprüft werden.
DPMA: Einzelanmeldung 60 € (elektronisch) bzw. 70 € (Papier). Sammelanmeldung bis zu 100 Designs: 6 € je Design (elektronisch; mind. 60 €) bzw. 7 € je Design (Papier; mind. 70 €). Verlängerung alle 5 Jahre; optionaler Bekanntmachungsaufschub gegen gesonderte Gebühr.
EUIPO (seit 01.05.2025 – EU-Design-Reform): 350 € für das erste Design; 125 € je weiteres Design in der Mehrfachanmeldung (kombinierte Anmelde-/Publikationsgebühr). Optional: Aufschub der Veröffentlichung (30 Monate) 40 € (erstes Design) / 20 € je weiteres Design. Anwaltskosten richten sich nach Aufwand und werden transparent vereinbart.
Ruhe bewahren und nicht voreilig reagieren. Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung, bevor die Berechtigung der Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Viele Abmahnungen sind unberechtigt oder überzogen.
Lassen Sie die Abmahnung umgehend prüfen: Gültigkeit des Designs, Schutzumfang, tatsächliche Verletzung, Angemessenheit der Forderungen. Oft lassen sich Ansprüche abwehren oder Kosten deutlich reduzieren. Fristen unbedingt einhalten.
Mit einem eingetragenen Design können Sie gegen Nachahmer vorgehen: Abmahnung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie ggf. Vernichtung/Rückruf der Verletzungsprodukte.
In eiligen Fällen (z. B. Messeangebote) ist eine einstweilige Verfügung möglich. Auch ohne Eintragung kann ggf. Schutz aus UWG oder Urheberrecht bestehen.
Ein deutsches Design schützt in Deutschland und ist kostengünstig. Das EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und ist meist sinnvoll, sobald Sie grenzüberschreitend verkaufen (z. B. Amazon/eBay, eigener Shop).
Wichtig: Das EU-Design bietet einen einheitlichen Schutz gegen Nachahmungen in der EU. Für echte Originalwaren gilt regelmäßig Erschöpfung – dagegen hilft kein Designrecht. Eine strategische Beratung vor der Anmeldung ist empfehlenswert.
Designrechtsstreitigkeiten werden vor den Landgerichten verhandelt (einige Gerichte haben besondere Expertise, z.B. Düsseldorf, Hamburg, München, Köln). Klage mit Bildvergleich; typische Einwände der/des Beklagten: Ungültigkeit des Designs und/oder Nichtverletzung.
Gericht prüft Gültigkeit, Schutzumfang und Verletzung (Gesamteindruck). Parallel kann ein Nichtigkeitsverfahren vor DPMA (DE-Design) oder EUIPO (EU-Design) laufen. Erste Instanz typischerweise 12–24 Monate.
Die Kosten hängen vom Streitwert und der Verfahrensart ab. Außergerichtlich fallen regelmäßig Anwaltskosten nach RVG an (bei berechtigter Abmahnung erstattungsfähig). Gerichtlich kommen Gerichtskosten sowie Anwaltskosten beider Seiten hinzu; der Unterliegende trägt grundsätzlich die Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten abdecken.
Ja. Das nicht eingetragene EU-Design (UCD) schützt für drei Jahre ab erstmaliger Offenbarung in der EU. Achtung: Schutz nur gegen bewusstes Kopieren, nicht gegen unabhängige Parallelentwicklungen. Nachweis (Offenbarung, Kenntnis des Verletzers) deutlich schwieriger als bei eingetragenen Designs. Geeignet für kurzlebige Produkte/schnelle Launches.
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