Honorarstruktur
Transparente Vergütungsmodelle
Vor der Beauftragung klären wir den Leistungsumfang, das Vergütungsmodell und die absehbaren Kostenrisiken. Ändern sich die Anforderungen im Verlauf des Mandats, besprechen wir die Auswirkungen auf Aufwand und Vergütung.
Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Verlauf des Mandats. Für klar umrissene Leistungen kommt ein Pauschalhonorar in Betracht; bei offenen oder komplexen Aufgaben kann ein Stundenhonorar vereinbart werden. Daneben gelten die gesetzlichen Vorgaben des RVG.
Unsere Grundsätze bei Honoraren
Transparenz von Anfang an
Vergütungsmodell, Leistungsumfang und voraussichtliche Kostentreiber werden möglichst früh gemeinsam besprochen.
Mandatsbezogene Struktur
Die passende Honorargestaltung hängt von Komplexität, Dringlichkeit, Planbarkeit und wirtschaftlichem Ziel des Mandats ab.
Wirtschaftlich sinnvoll
Transparente Kostenaufstellung vor Mandatsbeginn.
Unsere Vergütungsmodelle
Gesetzliche Gebühren (RVG)
In bestimmten Angelegenheiten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das gilt dort, wo das Gesetz den Gebührenrahmen vorgibt oder die Abrechnung nach RVG für das Mandat sachgerecht ist.
Pauschalhonorar
Für klar definierte Mandate kann vorab ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Umfang ausreichend präzise beschrieben werden kann und Planungssicherheit im Vordergrund steht.
Stundenhonorar
Bei komplexen, laufenden oder strategisch offenen Mandaten erfolgt die Abrechnung oft auf Basis vereinbarter Stundensätze. Dieses Modell eignet sich, wenn der Zeitaufwand zu Beginn noch nicht belastbar prognostiziert werden kann.
Individuelle Vereinbarungen
Wenn das Mandat es nahelegt, können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. Maßgeblich sind dabei Mandatsart, Planbarkeit, strategische Bedeutung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers.
Wovon hängt die Honorarstruktur ab?
Entscheidend sind insbesondere die rechtliche und tatsächliche Komplexität, die Dringlichkeit, der Koordinationsaufwand, die prozessuale Einbettung des Mandats und die Frage, ob sich der voraussichtliche Arbeitsumfang von Anfang an hinreichend sicher bestimmen lässt.
Schon ein frühes Strategiegespräch zeigt häufig, welches Modell am besten passt. Das gilt für Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen, Abmahnungen, Vertragsprojekte, Mandate im gewerblichen Rechtsschutz sowie umfassendere wirtschaftsrechtliche Fragestellungen.
Planungssicherheit ist Teil guter Mandatsführung
Die Honorarfrage ist kein Nebenaspekt. Eine transparente Vergütungsstruktur hilft Mandanten, Chancen, Risiken und Budget gemeinsam zu bewerten. Genau das schafft Verlässlichkeit und eine belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir den Sachverhalt, die nächsten Schritte und die in Betracht kommende Honorarstruktur. Wenn Sie uns kontaktieren, besprechen wir auch, wie sich unsere Leistungen auf Ihre konkreten Anforderungen zuschneiden lassen.
Fragen zu Umfang und Honorar?
Wir besprechen Vergütungsmodell und voraussichtliche Kosten gerne zu Beginn des Mandats.
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