Echtzeitüberweisung wird Pflicht – EU-Verordnung 2024/886 | IVANOV.LAW Mit der Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024 verpflichtet die Europäische Union alle Zahlungsdienstleister, Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und mit einer maximalen Ausführungsdauer
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